Winterreifenpflicht: Was das Gesetz sagt
Müssen Sie in der Wintersaison überhaupt Winterreifen nutzen? Diese Frage kann ganz einfach mit Ja beantwortet werden. Zuerst einmal sind kältebeständige Reifen notwendig, damit Sie sich sicher bei winterlichen Wetterverhältnissen auf der Straße fortbewegen können. Außerdem existiert in Deutschland die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Diese besagt gesetzlich, dass jeder Fahrzeugführer Reifen aufgezogen hat, die an die Wetterverhältnisse angepasst sind. Da sich die Gesetzgebung zum Thema Winterreifen stets ändert erfahren Sie in diesem Beitrag alles über die aktuellen Vorschriften und was es bei einem Kauf von Winterreifen zu berücksichtigen gilt.
- Die derzeit gültige Winterreifenpflicht
- Zeitraum der Winterreifenpflicht
- Auswirkungen bei Missachtung der Winterreifenpflicht
- Winterreifen, die den neuen Standards entsprechen
Die derzeit gültige Winterreifenpflicht
Winterreifen sind in Deutschland seit dem 4. Dezember 2010 Pflicht. Die gesetzliche Grundlage 92/23/EWG der Straßenverkehrsordnung besagt, dass Winterreifen bei Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte genutzt werden müssen. Seit Januar 2018 existiert in Deutschland eine neue Winterreifen-Vorschrift. Laut dieser Vorschrift müssen statt Reifen mit einem M+S Symbol jetzt Reifen mit einem dreizackigen Bergpiktogramm mit Schneeflocke genutzt werde. Wenn Sie jedoch Ihre Winterreifen vor 2018 gekauft haben, werden diese noch bis zum 30. September 2024 akzeptiert. Zudem ist zu beachten, dass Sie verpflichtet sind Winterreifen auf allen 4 Radpositionen an Ihrem Fahrzeug anzubringen.
Warum wurde also die Straßenverkehrsordnung geändert? Der Auslöser für eine Ergänzung der Winterreifenvorschrift ist, dass für die M+S Winterreifen keine einheitlichen Merkmale bei der Prüfung des Rollwiderstands oder der Nasshaftung auf Oberflächen benötigt wurden. Im aktuellen § 36 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung ist es nun erforderlich, dass ein Reifen der ein sogenanntes Alpine-Symbol besitzen, mit einem standardisierten Modell verglichen werden und einer ausführlichen Prüfung unterzogen werden muss. Diese gesetzlichen Vorschriften gelten sowohl für Fahrzeugführer als auch für Fahrzeughalter. Das bedeutet somit für Sie, dass Sie immer prüfen sollten, ob ein Fahrzeug die richtige Bereifung besitzt, selbst wenn Sie sich einen Wagen mieten oder einen von Ihrem Freund nutzen. Falls das Fahrzeug nicht über die geeigneten Reifen verfügt wird der Fahrer zur Rechenschaft gezogen.
Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind Motorräder, Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, Stapler, motorisierte Krankenfahrstühle und gewisse Spezialfahrzeuge. Eigentümer dieser Fahrzeuge müssen jedoch vor jeder Fahrt feststellen, ob sie nicht mit einem anderen Verkehrsmittel an ihr Ziel kommen können.
Wer sich trotz winterlichen Wetterbedingungen für ein Motorrad entscheidet, darf zu keinem Zeitpunkt schneller als 50 km/h fahren und muss einen angemessenen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten.
Zeitraum der Winterreifenpflicht
Obwohl die Voraussetzungen an Winterreifen immer umfangreicher werden, gibt es immer noch keinen festgelegten Zeitabschnitt in der Winterreifen eine Pflicht sind. Die meisten Fahrzeugführer halten sich an den Richtsatz, von Oktober bis Ostern Winterreifen zu montieren. Allerdings ist es Ihnen laut der Winterreifen-Gesetzgebung auch nach Ostern nicht gestattet ohne Winterreifen zu fahren, wenn die Straße verschneit ist. Schlussendlich hängt die Entscheidung ob Sie Winterreifen nutzen sollten immer von der Wetterlage ab. Wenn Ihr Fahrzeug mit Sommerreifen geparkt ist, sind sie von diesem Gesetz übrigens ausgenommen.
Auswirkungen bei Missachtung der Winterreifenpflicht
Wenn Sie in Deutschland bei Schnee, Glatteis oder Schneematsch ohne Winterbereifung fahren, müssen Sie Folgen erwarten. Das gilt ebenfalls für im Ausland angemeldete PKW, die auf deutschen Straßen fahren. Im Fall einer Verletzung der Winterreifenpflicht werden Sie immer mit einer Geldbuße von 60 Euro und darüber hinaus einem Punkt im Verkehrszentralregister belangt. Liegt eine Behinderung des Straßenverkehrs oder eine Gefährdung vor, kann das Bußgeld auf 80 beziehungsweise 120 Euro erhöht werden. Unverändert bleibt jedoch die Zahl der Flensburger Punkte. Mit der aktualisierten Winterreifen-Gesetzgebung ist der Fahrzeughalter mit verantwortlich, wenn er eine andere Person ohne entsprechende Bereifung fahren lässt. In einer solchen Situation fallen für den Fahrzeughalter Bußgelder in Höhe von 75, sowie ein Punkt im Fahreignungsregister an. Zudem kommt, dass nur diejenigen von der vollen Leistung ihrer Kfz-Versicherung profitieren, die das Fahrzeug der Wetterlage angemessen bereifen. Wer dennoch einen Unfall bei Winterwetter verursacht, muss eine Prüfung auf grobe Fahrlässigkeit erwarten.
Auch Personen die einen Unfall nicht verschuldet haben, können bis zu 20%, aufgrund der Haftpflicht verurteilt werden, wenn Sie mit den falschen Reifen unterwegs sind.
Gibt es die Winterreifenpflicht auch in anderen Ländern?
Die Frage, ob die Winterreifenpflicht auch in anderen europäischen Ländern gilt, ist durchaus berechtigt. Jedoch verhält sich das Recht für den Straßenverkehr in der Winterzeit in jedem Land unterschiedlich. In Österreich sind zum Beispiel alle Fahrzeugführer dazu verpflichtet, vom 01. November bis zum 15. April im Winter entweder Winterreifen oder Schneeketten anzubringen. Dort gelten noch die klassischen M+S Reifen mit einer Profiltiefe von mindestens 4mm.
Tschechien gehört mit Deutschland zu einem der wenigen Länder, die eine Winterreifenpflicht besitzen. Auf der anderen Seite hat die Schweiz gar keine Winterreifen-Verordnung, da dort auf Eigenverantwortung im öffentlichen Verkehr gesetzt wird. Wenn Sie in Italien fahren, müssen Sie sich vorher genau informieren, da dort für unterschiedliche Provinzen eigene Regeln gelten. Generell sollten Sie sich bevor sie in den Skiurlaub fahren immer schlau machen, ob dort zusätzliche Schneeketten erlaubt sind.
Winterreifen, die den neuen Standards entsprechen
Wenn Sie sich an unsere Tipps zum Thema Winterreifenpflicht bei der Straßenverkehrsordnung halten, kann Ihnen beim nächsten Kauf von Winterreifen nichts mehr im Wege stehen. Übrigens benötigen Sie nur alle sechs Jahre ein neues Set Winterreifen, sofern Sie dieses vorbildlich lagern und pflegen.